Andreas Unfall in Saas Fee

Zeitungsberichte zu Andreas Unfall

In vielen Schweizer Medien wurde über Andreas tragischen Unfall in Saas Fee berichtet:

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Der Unfall wurde durch die Polizei untersucht. Durch die vorhandenen Überwachungskameras und Zeugenaussagen konnte der Unfall gut rekonstruiert werden. Andrea stand in der Fußgängerzone von Saas Fee, bevor sie vom touristischen Minizug Allalino von hinten überfahren wurde. Warum der Fahrer des Allalino Andrea überfahren hat, ist leider bis heute unklar. Die Sicht war gut (Sonne von hinten), die Straße war gerade und nach Rekonstruktion der Polizei hätte der Fahrer Andrea etwa 20 Sekunden lang sehen können, bevor er geradeaus von hinten Andrea überfahren und ohne anzuhalten ein Stück mitgeschleift hat, was dann zu ihrem Tod führte. Beweisanträge des Anwalts der Opferangehörigen zur weiteren Untersuchung des Unfallhergangs wurden von der Walliser Staatsanwaltschaft abgelehnt. Stattdessen wurde darauf verwiesen, dass diese Beweisanträge in einem Gerichtsverfahren erneut gestellt werden könnten.

Das Gerichtsverfahren wurde aber durch die Staatsanwaltschaft nicht eingeleitet, sondern nur ein Strafbefehl ausgestellt. Leider hat die Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis die oben beschriebenen polizeilichen Untersuchungsergebnisse in ihrem Strafbefehl (SAO 22 342) nicht erwähnt. Stattdessen schreibt dort die Staatsanwältin Michaela Willisch nur, dass es für den Fahrer vorhersehbar gewesen wäre, dass "jederzeit unverhofft Menschen vor der Fahrzeugkomposition auftauchen können." Dies hat allerdings nichts mit dem Unfall zu tun, weil Andrea nicht unverhofft aufgetaucht ist, sondern nachweislich lange an einer Stelle gestanden hat. Ebenso ist es erstaunlich, dass die Staatsanwältin in dem Strafbefehl Dinge über einen späteren Umbau des Minizuges erwähnt, die nichts mit dem Unfall zu tun haben und auch nicht von der Polizei ermittelt wurden, sondern lediglich durch den Fahrer mitgeteilt wurden.

Warum wesentliche polizeilich ermittelte Tatsachen über den Unfall im Strafbefehl der Walliser Staatsanwaltschaft unerwähnt bleiben, ist unklar. Ob dies eventuell daran liegt, dass der Unfallverursacher Walliser und das Opfer eine Deutsche ist, darüber kann man nur spekulieren. Zumindest ist die Strafe für diese fahrlässige Tötung durch die Staatsanwältin relativ mild festgelegt worden: ein Bußgeld von 1300 CHF und eine weitere Geldstrafe, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dies ist die Strafe, wenn man 20 Sekunden lang mit einem tonnenschweren Zug ohne nach vorne zu schauen durch eine Fußgängerzone fährt und dabei einen Menschen tötet.